Auch hier geht es oft um die Durchsetzung des Anspruches auf die Leistung, z.B. wenn die Versicherung zu Unrecht bestreitet, dass man berufsunfähig ist.
Dies ist insbesondere bei psychischen Erkrankungen der Fall, weil diese schwer nachzuweisen sind und es den Betroffenen schwer fällt, sich zu wehren.
Bitte rufen Sie frühzeitg an, damit der Fall gleich in die richtige Richtung läuft. Ich helfe Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.