Das Landgericht Berlin hat die Volkswagen Bank zur Rückzahlung von 12.405 EUR verurteilt.
Der Kläger hatte im Jahr 2014 einen VW-Touran für 22.800 EUR gekauft und einen Teil hiervon bei der Volkswagen Bank finanziert. 2016 hat er dann den Auto-Kredit widerrufen und die Anzahlung von 8.000 EUR sowie die Kreditraten von 9.328 EUR zurückverlangt.
Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben. Der Kläger habe den Auto-Kredit wirksam widerrufen, weil der Kreditvertrag mangelhaft sei. Die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung seien zu unbestimmt. Außerdem fehle ein Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht der Bank nach § 314 BGB. Schließlich sei in dem Auto-Kredit nicht angegeben, dass eine Kündigung der Bank auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen muss.
Infolge des Widerrufes könne der Fahrzeugbesitzer seine Anzahlung von 8.000 EUR sowie die Kreditraten von 9.328 EUR zurückverlangen. Allerdings müsse er Kreditzinsen von 1.012 EUR und eine Entschädigung für die gefahrenen 40.469 Kilometer von 3.911 EUR zahlen.
Im Ergebnis sind dem Fahrzeugbesitzer für die über dreijährige Nutzung des VW-Touran nur Kosten von 4.923 EUR entstanden, was ca. 21 % des Kaufpreises ausmacht. Dies ist äußerst günstig, da der Wertverlust bei Neuwagen nach 3 Jahren (Kauf 2014/Urteil 2017) oft schon über 40 % des Kaufpreises ausmacht. Insbesondere bei Dieselfahrzeugen lohnt sich ein Widerruf des Kreditvertrages, weil diese aufgrund des Diesel-Skandals einen hohen Wertverlust erlitten haben.
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Aktenzeichen 4 O 150/16