Kündigung vor Erreichen der höchsten Sparprämie zunzulässig
In der Presse wurde schon häufig davon berichtet, dass zahlreiche Banken langfristige Sparverträge kündigen, weil ihnen deren Kosten zu hoch geworden sind.
Die Sparkasse Leipzig hat z. B. Prämiensparverträge gekündigt, die eine bis zum 15. Sparjahr ansteigende Sparprämie (Bonuszins) vorsahen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass die Sparkasse Leipzig den Sparvertrag zurecht gekündigt habe, weil sie die Kündigung erst ausgesprochen habe, nachdem der Sparer die höchste Sparprämie erhalten hatte. Er hat dabei aber auch erwähnt, dass eine Bank einen Sparvertrag mit einer steigenden Sparprämie nicht kündigen dürfe, bevor die höchste Sparprämie erreicht worden sei, weil die Bank mit der steigenden Sparprämie einen Anreiz für den Sparer setze, den Sparvertrag weiter zu besparen bzw. nicht zu kündigen, um die höchste Saprprämie zu erreichen.
Es ist also festzuhalten, dass Prämiensparverträge erst nach Erreichen der höchsten Prämie gekündigt werden können. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei dem Prämiensparvertrag um ein Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist handelt.
Kündigung bei Vertragslaufzeit von 1188 Monaten ebenfalls unzulässig
Das Oberlandesgericht Dresden hat außerdem entschieden, dass eine Bank einen Sparvertrag nicht kündigen könne, wenn hierin eine Laufzeit von 1188 Monaten angegeben ist.
Anspruch auf Nachzahlung von Zinsen
Schließlich enthalten zahlreiche alte Sparverträge keine wirksame Zinsanpassungsklauseln. Nachdem der Bundesgerichtshof dies im Jahr 2004 festgestellt hat, haben sich zahlreiche Banken interne Zinsanpassungsregelungen gegeben, die nach Auffassung von Verbraucherschützern die Veränderungen der Zinsen am Kapitalmarkt nur unzureichend an die Sparer weitergegeben haben, weshalb diese einen Anspruch auf Nachzahlung von Zinsen haben, der erst 3 Jahre nach Auflösung des Sparkontos verjährt.