Das OLG Frankfurt a.M. hat einem auf Malta ansässigen Betreiber eines Online-Casinos mit Beschluss vom 8. April 2022 empfohlen, die Berufung gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Gießen, rund 12.000,00 EUR an einen Spieler zurückzuzahlen, zurückzunehmen.
Das Landgericht Gießen habe der Klage des Spielers zurecht stattgegeben, weil das Betreiben des Online-Casinos illegal gewesen war. Der Betreiber habe gegen das Verbot des Anbietens von Glücksspielen im Internet nach § 4 des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen.
Der verklagte Casino-Betreiber könne sich insbesondere nicht darauf berufen, dass der Kläger die Spielverluste nicht zurückverlangen könne, weil er gewusst oder sich leichtfertig der Erkenntnis verschlossen habe, dass das Spielen in ihrem Online-Casino illegal gewesen sei. Die Beklagte habe bei der Registrierung und auch sonst nicht darauf hingewiesen, dass ihr Angebot gegen das Verbot von Internetspielen verstoße. Sie habe außerdem vorgetragen, Rechtsanwälte und sogar Jura-Professoren hätten ihr bestätigt, dass das Verbot nach § 4 Glücksspielstaatsvertrag unwirksam gewesen sei, weil es gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoßen habe. Der Kläger hätte dann ja ebenso zu der Auffassung gelangen können, dass das Online-Casino nicht illegal sei.
Das Urteil verbessert weiter die Chancen, in Online-Casinos erlittene Spielverluste erstattet zu bekommen. Es gibt zwischenzeitlich auch bereits einige Prozessfinanzierer, die das Kostenrisiko von solchen Klagen übernehmen.