Gesellschaftsbeteiligungen

Neunte Grundbesitz – Kündigung wirksam.jpg

Anwaltskanzlei Lippke

Kai Malte Lippke

Der Immobilienfonds

Die Anlegerin hat sich 1997 an der Neunte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR beteiligt, die ein großes Gründerzeithaus in guter Lage in Chemnitz erwerben und sanieren wollte. Verwalterin des Fonds ist die IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer, Herr Mulzer, vor 2 Jahren verstorben ist. Zwischenzeitlich hat Herr Rechtsanwalt Martin H. Staratschek, die Geschäftsführung übernommen. Neben der Neunte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR existieren noch rund 20 weitere Immobilienfonds, die von der IBH verwaltet werden. Bei einigen dieser Fonds fanden zwischenzeitlich Gesellschafterversammlungen statt, in denen die Liquidation der Fonds beschlossen worden ist. Nicht so aber bei der Neunte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR.

Seit 2013 keine Mieteinnahmen

Nachdem die Anlegerin jahrelang nicht über die wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienfonds informiert wurde, kündigte sie die Beteiligung. Da die IBH die Kündigung der Beteiligung nicht anerkannte, erhob die Anlegerin Klage auf Auskunft über den Wert ihrer Beteiligung. Das Landgericht Chemnitz befand die Kündigung für wirksam und gab der Klage mit Versäumnisurteil statt. Die IBH legte zwar Rechtsmittel ein, legte aber gleichzeitig die Einnahme-Überschussrechnungen des Immobilienfonds für die Jahre 2001 bis 2015 vor, die insgesamt einen Verlust von 1.782.000 EUR ausweisen. Noch schlimmer aber ist der Umstand, dass in den Einnahme-Überschussrechnungen für die Jahre ab 2013 keine Mieteinnahmen mehr ausgewiesen sind. Es fragt sich daher, ob das Gebäude leersteht oder sich vielleicht sogar nicht mehr im Besitz des Immobilienfonds befindet. Schon auf den Gesellschafterversammlungen von Schwesterfonds kam heraus, dass es unter der Führung des verstorbenen Herrn Mulzer Unregelmäßigkeiten bei der Fondsverwaltung gegeben hat. Beispielsweise haben Fonds ohne Rechtsgrund fremde Schulden bezahlt und Darlehen an Schwesterfonds gegeben, obwohl dies eigentlich nicht zum Geschäftsfeld der Fonds gehört.

Möglicherweise liegt der Grund dafür, dass Herr Rechtsanwalt Staratschek die Anleger dieses Fonds noch nicht über die wirtschaftliche Lage des Fonds informiert und noch keine Gesellschafterversammlung einberufen hat, darin, dass der Fonds miserabel dasteht.

Handlungsempfehlung

Anleger, die der Sache auf den Grund gehen wollten, sollten umgehend einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Einsicht in die Geschäftsbücher zu erzwingen.

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