Kredite
Im Zusammenhang mit Krediten liegen häufig folgende Fälle auf meinem Tisch:
Widerruf von Kreditverträgen, um Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder Zinsen zu sparen.
Bei Verbraucherdarlehen kann die Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise vermieden werden, wenn
# der Kreditvertrag widerrufen werden kann
# Pflichtangaben fehlen oder unverständlich sind
# die Angaben zur Berechnung der Entschädigung fehlen oder falsch sind
# die Entschädigung falsch berechnet worden ist.
Am besten beauftragen Sie mich bei Problemen schon frühzeitig damit, mit der Bank zu verhandeln, damit es erst garnicht zu einer Kündigung des Kredites oder sogar der Geschäftsbeziehung kommt.
Hat die Bank bereits eine Kündigung ausgesprochen, kann ich überprüfen, ob die Kündigung wirksam ist und wenn ja, mit der Bank über die Abwicklung verhandeln.
Hat jemand für einen Kredit seines Ehegatten eine Bürgschaft übernommen und kann er aus dem pfändungsfreien Anteil seines Einkommens nicht einmal die Kreditzinsen aufbringen, besteht die Vermutung, dass die Bürgschaft sittenwidrig und damit unwirksam ist.
In diesen Fällen kann ich Sie von der Bürgschaft befreien.