Internet-Casinos

Nach dem bis zum 30.06.2021 gültig gewesenen Glücksspielstaatsvertrag war das Anbieten von Glücksspielen im Internet verboten. Anbieter aus dem Ausland, insbesondere aus Malta, haben sich hierum aber nicht geschert und haufenweise Online-Casinos in deutscher Sprache betrieben. Immer mehr Gerichte entscheiden daher, dass die Betreiber die Spieleinsätze erstatten müssen (siehe „aktuelle Fälle“).

Mit der Einführung des neuen Glücksspielstaatsvertrages zum 01.07.2021 hat sich die Lage nicht viel verändert, denn für das Betreiben eines Online-Casinos ist nun eine Erlaubnis erforderlich, die nur schwer zu erhalten ist.

Häufige Fragen zum Glücksspiel

Immer mehr Gerichte, aber nicht alle, sind der Ansicht, dass den Spielern gegen die Betreiber der Online-Casions Schadensersatzansprüche zustehen, weil es sich bei dem Verbot von Internet-Glücksspielen im Glücksspielstaatsvertrag von 2011 um eine Vorschrift handelt, die die Spieler schützen soll. Außerdem würden die Spieler die Spieleinsätze auch nicht schulden, weil die Spielverträge nichtig seien.

Wenn sich der Sitz der Betreiber in der EU befindet, sind die Gerichte am Wohnsitz der Spieler zuständig. Dies hat seinen Grund darin, dass sich die Online-Casinos offenkundig an deutsche Spieler richten, was schon daran erkennbar ist, dass sie in deutscher Sprache sind.

In der EU ist dies kein Problem, weil es eine europäische Zustellungsverordnung gibt, die regelt, wie Klagen im Europäischen Ausland zugestellt werden können.

Immer bis zum 1. Januar des drittletzten Jahres nach dem Glücksspiel. In 2021 also bis zum 01.01.2018.

Wenn der Betreiber keine Genehmigung hat, ja. Nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag dürfen Online-Glücksspiele nur dann betrieben werden, wenn hierfür eine Erlaubnis vorliegt. Da die Anforderungen für eine solche Erlaubnis sehr hoch sind, dürften viele Anbieter im Internet weiter „schwarz“ Glücksspiele anbieten.

Mit ein bisschen Kreativität kann man den Betreibern mit einem vollstreckbaren Urteil so unangenehm werden, dass diese ihre Schulden in der Regel begleichen.

Anwaltskanzlei
Lippke

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