Das Erbrecht
Das Erbrecht ist umfangreich und schwierig. Allein das BGB enthält dazu 443 Paragrafen. Ca. 90 % aller Testamente enthalten Fehler. Ich helfe Ihnen gerne, Ihre Wünsche und Ansprüche umzusetzen.
Heutzutage sind circa 9 von 10 Testamenten fehlerhaft. Das Erbrecht ist in vielerlei Hinsicht sehr komplex. Ich helfe Ihnen dabei, dass sich Ihr letzter Wille auch verwirklicht.
Ich helfe Ihnen z.B. dabei, in den Besitz des Nachlasses zu kommen und ggf. zu erfahren, was an Nachlass verschwunden ist.
Des Weiteren kann ich Sie gegen Pflichtteilsansprüche verteidigen.
Außerdem unterstütze ich Sie bei der Erbschaftssteuererklärung.
Ich helfe Ihnen dabei, zu erfahren, was an Nachlass vorhanden ist und ob der Verstorbene Schenkungen vorgenommen hat, die Ihren Pflichtteilsanspruch erhöhen.
Sie befürchten, dass der Nachlass überschuldet ist? Ich berate Sie dazu, wie Sie vermeiden, dass Sie für Nachlassverbindlichkeiten haften.
Können oder wollen Sie die Erbschaft nicht ausschlagen, besteht z.B. die Möglichkeit, Ihr persönliches Vermögen dadurch zu schützen, dass Sie die Haftung auf den Nachlass begrenzen.
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einen Vertrauten für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht mehr selber erledigen können, dazu ermächtigen, für Sie Geldgeschäfte bei Ihrer Bank zu erledigen, Verträge abzuschließen oder zu kündigen oder Sie gegenüber Behörden zu vertreten. Ganz wie Sie wollen – ich helfe Ihnen, die Vollmacht nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Hierunter versteht man die Übertragung von Vermögen an einen zukünftigen Erben.
Auf diese Weise können erhebliche Steuern gespart werden, denn die Schenkungsfreibeträge können alle 10 Jahre geltend gemacht werden.
Ein anderer Zweck kann die Verminderung von Pflichtteils-ansprüchen sein, denn die Schenkung wird bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruches jedes Jahr um 10 % weniger berücksichtigt.