Die seit 2015 in Insolvenz befindliche Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV) betrieb in Papenburg ein Biomassekraftwerk. Sie gab von 2012 bis 2014 an ca. 2.500 Anleger Genussrechte und Partiarische Darlehen heraus, die Rangrücktritte hinter alle Gläubiger der EEV vorsehen.
Folgen des Rangrücktritts
Dieser Rangrücktritt führt nun im Insolvenzverfahren dazu, dass die Genussrechtsinhaber und Gläubiger der Partiarischen Darlehen voraussichtlich gar keine Zahlung erhalten, obwohl Guthaben von über 1,4 Millionen Euro vorhanden sind und aus der Verwertung des Biomassekraftwerkes voraussichtlich noch mindestens 4,5 Millionen Euro zur Masse fließen werden.
Beseitigung des Rangrücktritts
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Forderungen aus den Genussrechten und Partiarischen Darlehen zu Insolvenzforderungen im Rang von § 38 Insolvenzordnung zu machen, weil die Zeichnungsscheine Formfehler aufweisen. Dies ist bereits von mehreren Gerichten bestätigt worden.
Anleger sollten handeln!
Anleger sollten mich daher anrufen, wenn sie Ihre Forderung nicht voll abschreiben wollen.