Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Wie der Presse zu entnehmen ist, muss Audi wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen weltweit rund 127.000 weitere Diesel-Fahrzeuge in die Werkstätten zurückholen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verhängte für V6-Diesel-Fahrzeuge einen Zwangsrückruf. In Deutschland sind rund 78.000 Fahrzeuge betroffen. Die Anordnung gilt für die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6.
Der zum VW-Konzern gehörende Autobauer erklärte, es müssten Teile der Software einzelner Typen umgerüstet werden. Die Software der Motorsteuerung für die betreffenden Diesel-Fahrzeuge werde überarbeitet, getestet und dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. „Sobald die Software freigegeben ist, werden die betroffenen Kunden benachrichtigt“, teilte Audi mit.
Schadensersatz statt Software-Update
Betroffene Audi-Fahrer sollten das Update nicht aufspielen lassen und von der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer relativ günstigen Entschädigung für gefahrene Kilometer verlangen. Aufgrund des hohen Wertverlustes, den Diesel-Fahrzeuge durch den Abgas-Skandal erlitten haben, liegt der Schadensersatzanspruch in der Regel deutlich über dem Restwert der Fahrzeuge. Der Anspruch richtet sich nicht gegen Audi, sondern gegen Volkswagen, weil Volkswagen die manipulierten Motoren hergestellt hat. Es existieren schon zahlreiche Urteile, die Klagen von getäuschten Auto-Besitzern stattgegeben haben. Allerdings hat Volkswagen durchweg Berufung eingelegt.
Widerruf der Fahrzeug-Finanzierung
Falls das Fahrzeug finanziert worden ist, gibt es möglicherweise einen eleganten Weg, das Fahrzeug zurückzugeben, nämlich durch einen Widerruf des Kreditvertrages. Viele Kreditverträge der Volkswagen Bank sind nämlich mangelhaft, weshalb das Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist. Das Landgericht Berlin hat die Volkswagen Bank daher am 05.12.2017 dazu verurteilt, einen VW-Touran zurückzunehmen.
Rechtsschutz
Vorteilhaft ist schließlich noch, dass diese Fälle i.d.R. von einer Verkehrs- oder Vertragsrechtsschutz-Versicherung gedeckt sind.