Glücksspiel

Landgericht Köln: Bet At Home Muss 7.000 EUR Zurückzahlen

Anwaltskanzlei Lippke

Kai Malte Lippke

Das Landgericht Köln hat die bet-at-home.com EntertainmentLtd. mit Urteil vom 19.10.2021 dazu verdonnert, einem Kunden rund 7.000 EURVerluste zu erstatten. Der Kläger hatte diesen Betrag zwischen 2015 und 2017 aufder Internetseite https://de.bet-at-home.com bei Casinospielen verloren.

Nach Ansicht von bet at home war alles rechtens

Das Urteil ist umso erstaunlicher als sich bet at home (imFolgenden nur als „bet at home“ bezeichnet) mit Händen und Füßen gegen dieKlage verteidigt hatte. Unter anderem war bet at home der Meinung, dasLandgericht Köln sei nicht zuständig, weil sie nach ihren AllgemeinenGeschäftsbedingungen (AGB) nur in Valetta auf Malta verklagt werden könne.Außerdem sei sie gar nicht die richtige Beklagte, weil sie die Internetseitezusammen mit der bet at home Internet Ltd betreibe und der Kläger nichtdargelegt habe, dass er sein Geld nicht bei der anderen Firma verloren habe. Inihren AGB sei zudem bestimmt, dass maltesisches und nicht deutsches Recht gelte.Sie habe zwar keine deutsche Erlaubnis besessen, ihr Online-Casino sei abertrotzdem rechtmäßig, weil die deutschen Behörden Glücksspiele im Internet seitJahren dulden würden. Das Verbot von Online-Casinos im Glücksspielstaatsvertragvon 2012 sei unwirksam, weil es gegen die im EU-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheitverstoße. Außerdem liege es nach ihren AGB alleine in der Verantwortung ihrerKunden, sich darüber zu informieren, ob die Glücksspiele in ihren Heimatländernerlaubt seien. Schließlich seien die Ansprüche auch noch verjährt.

Landgericht Köln gibt der Klage statt

Das Landgericht Köln hat zunächst festgestellt, dass es nacheuropäischem Recht zuständig sei, weil die bet at home das Online-Casino inDeutschland betrieben habe, der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland habe und nichtgewerblich tätig gewesen ist. Aus denselben Gründen sei auch deutsches Rechtanwendbar. Die Bestimmung in den AGB, dass die bet at home nur in Maltaverklagt werden könne, sei nach europäischem Recht missbräuchlich und unwirksam,weil sie Verbraucher unangemessen benachteilige.

Die bet at home habe dem Kläger die Verluste zu erstatten,weil die Spielverträge wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Glücksspielenim Internet in § 4 Abs. 4 des von 2012 bis 2021 gegoltenenGlücksspielstaatsvertrages unwirksam seien. Dass die bet at home EntertainmentLtd. die richtige Beklagte sei, ergebe sich daraus, dass sie die Liste derEinsätze und Verluste von ihr stamme und nicht von der anderen Firma. Die betat home habe das Glücksspiel nicht nur auf Malta, sondern auch in Deutschlandbetrieben, weil sie es offenkundig auf deutsche Kunden abgesehen habe. Diesergebe sich schon daraus, dass die Internetseite in deutscher Sprache gewesensei. Wie bereits der EuGH, das Bundesverfassungsgericht und dasBundesverwaltungsgericht entschieden hätten, sei das Verbot von Glücksspielenim Internet entgegen der Ansicht von bet at home auch nicht rechtswidrig unddamit wirksam.

Den Spieler trifft keine Schuld

Der Erstattungsanspruch scheitere auch nicht daran, dassnicht nur das Betreiben eines illegalen Glücksspiels, sondern auch das Spielendes Klägers strafbar gewesen sei, weil der Kläger keine Kenntnis davon gehabthabe, dass die Glücksspiele der bet at home illegal waren. Der Hinweis der betat home in ihren AGB, dass die Spiele im jeweiligen Heimatland der Kundenillegal sein könnten, sei nicht ausreichend. Es sei nicht Sache der Spieler, zuprüfen, ob das Angebot der bet at home rechtmäßig sei, vielmehr hätte die betat home dies selber überprüfen und im Ergebnis das Angebot an deutsche Kunden unterlassenmüssen.

Kunden können Spielverluste der letzten 10 Jahrezurückverlangen

Schließlich seien selbst die Ansprüche auf Erstattung dervor über 3 Jahren getätigten Spieleinsätze nicht verjährt, weil der Klägerkeine Kenntnis von der Illegalität des Online-Casinos der Beklagten gehabthabe.

Rechtsprechung gibt Spielern zwischenzeitlich überwiegendRecht

Nachdem die Rechtsprechung für die Spieler zunächstdurchwachsen war, scheint sich bei den Gerichten mittlerweile die Erkenntnis durchgesetztzu haben, dass Online-Casinos und Online-Wettbüros die Spiel- und Wettverluste erstattenmüssen. Jedenfalls haben u. a. die Landgerichte Paderborn, Bremen, Berlin,Gießen, Landshut, Aachen, Hamburg, Meiningen, Traunstein entsprechenden Klagenstattgegeben.

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