Abgasskandal

Nicht nur VW, sondern fast alle Automobil-Konzerne haben jahrelang über die wahren Abgaswerte getäuscht. Es ist daher nur gerecht, dass sie nun für die Folgen des Abgas-Skandals geradestehen müssen. Versuchen Sie mit mir, Ihr mangelhaftes Fahrzeug gegen ein neues auszutauschen! Fordern Sie unten eine kostenlose Erstberatung an!

Häufige Fragen zum Abgasskandal

Illegale Abschalteinrichtungen existieren nicht nur bei Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie auf den Homepages der Fahrzeug-Hersteller oder in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes unter diesem Link nachsehen.

In erster Linie kommt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen den Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung oder gegen den Verkäufer aus Gewährleistung in Betracht.

Ansprüche gegen VW wegen der Schummelsoftware im Motor EA189 sind leider bereits verjährt, wenn sie nicht bis 31.12.2018 zur Musterfeststellungsklage angemeldet worden sind. Ansprüche wegen anderer illegaler „Abschalteinrichtungen“ können häufig noch verfolgt werden, weil man von deren Existenz erst nach 2016 erfahren hat. Ansprüche gegen die Verkäufer verjähren bei Neuwagen exakt 2 Jahre nach der Auslieferung des Fahrzeuges. Bei Gebrauchtwagen kann die Verjährung auf 1 Jahr vertraglich verkürzt worden sein.

Grundsätzlich ja, weil diese Streitigkeiten entweder durch den Verkehrsrechtsschutz oder den Privatrechtsschutz gedeckt sind.

Anwaltskanzlei
Lippke

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